Was kostet das?

Ein Honorarordnung wie bei Rechtsanwälten oder Architekten gibt es für Sachverständige nicht (mehr). Die Vielzahl der Objekte, die ich bewerte, sowie die unterschiedlichen Anforderungen an voneinander abweichende Bewertungsanlässe und ihren Dokumentationsumfang machen es unmöglich, an dieser Stelle feste Honorargrößen darzustellen.

Ich bewerte unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienwohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürohäuser und sonstige Gewerbe- und Industrieimmobilien. Wenn Sie an mich herantreten, erfrage ich die nötigen Eckpunkte, um Ihr Objekt richtig einschätzen zu können.


Meist kann ich Ihnen dann schon am Telefon die Höhe des Honorars nennen. Das Honorar versteht sich inkl. aller Nebenkosten als Festpreis zzgl. Auslagen (z.B. Gebühren von Ämtern und Behörden) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) von derzeit 19%.


Die Honorierung von Gerichtsaufträgen erfolgt nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, PDF-Datei).


Gerne können Sie mich unter 0351 - 2 08 93 91 anrufen, um ein individuelles Angebot zu erhalten.


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